Reiterferien im Pony-Camp
Allgemeine Vertragsbedingungen
1. Abschluss des Ferienvertrages
1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Ferienveranstalter
den Abschluss eines Ferienvertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes
sind die Ausschreibungen und die ergänzenden Informationen des Ferienveranstalters
für den jeweiligen Ferienaufenthalt.
1.2. Die Anmeldung kann schriftlich per Post, Telefax oder per
E-Mail vorgenommen werden.
1.3. Der Ferienvertrag kommt mit dem Zugang der
Annahmeerklärung des Ferienveranstalters zustande. Sie bedarf keiner bestimmten
Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Ferienveranstalter
dem Kunden eine schriftliche Bestätigung übermitteln.
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2. Bezahlung
Mit Erhalt der Buchungsbestätigung ist die Zahlung des vollständigen
Reisepreises bei Inanspruchnahme von 10 % Frühbucherrabatt (bei laufender aktiver Rabatt-Aktion), bei Buchung bis
28.02.2010, innerhalb von 14 Tagen fällig.
Bei Zahlung nach dem nach dem 15.03.2010 (gemäß 14- tägiger Zahlungsfrist) entfällt der Frühbucherrabatt von 10 %. Bei Buchungen nach dem 28.02.2010 bis 31.05.2010 ist der vollständige Reisepreis innerhalb von
4 Wochen fällig. Bei Buchungen ab 01.06.2010 ist der Reisepreis in voller Höhe sofort fällig. Die Rechnung wird dem Kunden mit der Buchungsbestätigung
zugesandt.
3. Rücktritt durch den Kunden
3.1 Der Kunde kann
jederzeit vor Reisebeginn vom Ferienvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der
Zugang der Rücktrittserklärung beim Ferienveranstalter. Der Rücktritt ist schriftlich
zu erklären.
3.2 Tritt der
Teilnehmer vom Ferienvertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann
der Ferienveranstalter Ersatz für seine Aufwendungen verlangen.
3.3 Der Ferienveranstalter
macht diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung
wie folgt geltend: bei Reiserücktritt bis 31.03.2010 erfolgt eine
Erstattung des Reisepreises von 75 %, bei Reiserücktritt vom 01.04.2010 bis 31.05.2010
erfolgt eine Erstattung des Reisepreise von 50 %, bei Reiserücktritt ab 01.06.2010
bis Reiseantritt erfolgt eine Erstattung des Reisepreises von 20 %.
4. Rücktritt und Kündigung durch den Ferienveranstalter
Der Ferienveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Ferienvertrag
zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Ferienvertrag kündigen:
4.1 Ohne Einhaltung einer Frist
wenn der Teilnehmer das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt,
wenn der Vertragspartner trotz Mahnung und Fristsetzung seiner
Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen
nicht einhält. Kündigt der Ferienveranstalter aus einem der genannten Gründe,
behält er den Anspruch auf den vollen Reisepreis.
4.2 Bis 10 Tage vor Reiseantritt
bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl. In jedem Fall ist der Ferienveranstalter
verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die
Nichterfüllung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen. Der Ferienveranstalter
bietet dem Kunden eine kostenlose Umbuchung für einen anderen Zeitraum an. Sollte
keine Umbuchung des Reisetermins möglich sein, erhält der Kunde den gezahlten Reisepreis
zurück.
Rechtliche Hinweise
Mit Urteil vom 12.05.1998 (312 O 85/98) hat
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