1. Abschluss der Ferienvertrages
1.1 Mit der Anmeldung biete der Kunde dem Ferienveranstalter den Abschluss eines Ferienvertrages verbindlich zu. Grundlage dieses Angebotes sind die Ausschreibungen und die ergänzenden Informationen des Ferienveranstalters für den jeweiligen Ferienaufenthalt.
1.2 Die Anmeldung kann schriftlich vor Ort, per Post, per E-Mail oder per online Buchungsformular vorgenommen werden.
1.3 Der Ferienvertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Ferienveranstalters zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Ferienveranstalter dem Kunden eine schriftliche Bestätigung übermitteln.
2. Bezahlung
2.1 Sommerferien 2024: Bei Buchung bis zum 30.04.2024 ist der vollständige Reisepreis innerhalb von 2 Wochen fällig. Bei Buchung ab dem 01.05.2024 ist der Reisepreis in voller Höhe sofort fällig. Die Rechnung ist schriftlich zu erklären und wird per Email an die vom Kunden angegebene Emailadresse versendet.
2.2 Herbstferien 2024: Bei Buchung bis zum 31.07.2024 ist der vollständige Reisepreis innerhalb 2 Wochen fällig. Bei Buchung ab dem 01.08.2024 ist der Reisepreis in voller Höhe sofort fällig. Die Rechnung ist schriftlich zu erklären und wird per Email an die vom Kunden angegebene Emailadresse versendet.
3. Rücktritt durch den Kunden
3.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Ferienvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Ferienveranstalter. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
3.2 Tritt der Teilnehmer vom Ferienvertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Ferienveranstalter Ersatz für seine Aufwendungen verlangen.
3.2.1 Sommerferien: Der Ferienveranstalter macht diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung wie folgt geltend: bei Reiserücktritt bis 31.03.2024 erfolgt eine Erstattung des Reisepreises von 60%, bei Reiserücktritt vom 01.04.2024 bis 31.05.2024 erfolgt eine Erstattung des Reisepreises von 30 %, bei Reiserücktritt ab 01.06.2024 bis Reiseantritt erfolgt keine Erstattung des Reisepreises. Bei vorzeitiger Beendigung des Ferienvertrages durch den Teilnehmer während der gebuchten Reiterferienwoche gibt es keine Rückerstattung des Reisepreises.
3.2.2 Herbstferien: Der Ferienveranstalter macht diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung wie folgt geltend: bei Reiserücktritt bis zum 30.06.2024 erfolgt eine Erstattung des Reisepreises von 60%, bei Reiserücktritt vom 01.07.2024 bis 31.08.2024 erfolgt eine Erstattung des Reisepreises von 30%, bei Reiserücktritt ab 01.09.2024 bis Reiseantritt erfolgt keine Erstattung des Reisepreises. Bei vorzeitiger Beendigung durch den Teilnehmer gibt es keine Rückerstattung des Reisepreises.
4. Rücktritt und Kündigung durch den Ferienveranstalter
Der Ferienveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Ferienvertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Ferienvertrag kündigen:
4.1 Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt, wenn der Vertragspartner trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält. Kündigt der Ferienveranstalter aus einem der genannten Gründen, behält er den Anspruch auf den vollen Reisepreis.
4.2 Bis 10 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl. In jedem Fall ist der Ferienveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Vorrausetzung für die Nichterfüllung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen. Der Ferienveranstalter bietet dem Kunden eine kostenlose Umbuchung für einen anderen Zeitraum an. Sollte keine Umbuchung des Reisetermins möglich sein, erhält der Kunde den gezahlten Reisepreis zurück.
5. Besonderheiten
Das Mitbringen eines eigenen Handys ist gestattet. Allerdings muss das Handy bei Anreise bei einer durch den Reiseveranstalter beauftragten Person abgegeben werden und wird in den Sommerferien Montag bis Donnerstag in der Zeit von 19:00 bis 20:00 Uhr (Herbstferien 19:00 bis 19:30 Uhr) auf Wunsch ausgeteilt und ab 20:00 Uhr (Herbstferien 19:30 Uhr) wieder eingesammelt. Bei Abreise wird das Handy durch den Ferienveranstalter ausgegeben.